Strasse in Sevelen vom 11. bis 28. März für alle gesperrt

Die Strasse entlang dem Werdenberger Binnenkanal in Sevelen wird vom 11. März bis zum Karfreitag gesperrt. Grund sind Rodungsarbeiten auf der rechten Seite des Gewässers. Von der Sperrung betroffen sind auch die Fussgänger und Fahrradfahrer. Der Zugang zum Auhof bleibt gewährleistet. 

Sevelen. – Die Bauarbeiten am Werdenberger Binnenkanal schreiten planmässig voran. Die Aushub- und Gestaltungsarbeiten am neuen Gewässer starteten anfangs Jahr bei der Gemeindegrenze Buchs. Momentan arbeiten sich die Bagger Richtung Süden bis zur Brücke Rheinstrasse in Sevelen vor. Die über zwei Kilometer lange Baustelle zieht täglich Interessierte an, welche das emsige Treiben beobachten und den Baufortschritt mitverfolgen. Insbesondere an schönen Wochenenden kommt es entlang des alten Kanals sowie beim neu zu gestaltenden Gewässerverlauf zu regelrechten Völkerwanderungen. «Uns freut das grosse Interesse an den Revitalisierungsmassnahmen. Allerdings ist es wichtig, dass Passanten aus Sicherheitsgründen von den schweren Baumaschinen fernbleiben», sagt Eduard Neuhaus, Präsident des Werdenberger Binnenkanal Unternehmen. Er appelliert an die Eigenverantwortung, damit es zu keinen gefährlichen Situationen oder gar Unfällen kommt.

Totalsperre der Verkehrswege

Gearbeitet wird nicht nur am neuen Gewässerlauf, sondern auch entlang des heutigen Werdenberger Binnenkanals. Ab Montag, 11. März, beginnen auf der rechten Gewässerseite die Rodungsarbeiten. Neophyten und grosse Bäume werden gefällt und abtransportiert. Kleinere Bäume werden ausgegraben und an den Lauf des «neuen» Binnenkanals versetzt. Damit will man erreichen, dass bereits ab einem frühen Zeitpunkt das Wasser ausreichend beschattet wird. Damit die Forst- und Umzugsarbeiten gefahrenlos getätigt werden können, wird die Strasse zwischen dem Auhof in Sevelen bis zur Gemeindegrenze von Buchs vom 11. März bis zum Karfreitag, dem 28. März, für jeglichen Verkehr gesperrt. Die Sperre gilt während 24 Stunden am Tag nicht nur für motorisierte Fahrzeuge, sondern auch für Fahrräder und Fussgängerinnen und Fussgänger. «Die Sicherheit ist unser oberstes Gebot. Deshalb haben wir uns für die Totalsperre entschieden», erklärt Eduard Neuhaus. Einzig an den Wochenenden, also am Freitag ab 18 Uhr sowie am Samstag und Sonntag darf der Verkehrsweg entlang des Binnenkanals befahren und begangen werden. Die Zufahrt zum Auhof (Giger Gemüsebau) bleibt auch während den Rodungsarbeiten ab der Rheinstrasse gewährleistet.